Informationen zum Leihhaus Pfandkredit

Pfandkredit, was bedeutet das?:

Sie sind volljährig. Sie haben einen Wertgegenstand. Sie benötigen Geld. Sie kommen zu uns! Wir taxieren Ihren Gegenstand sofort. Wir händigen Ihnen die Pfandkreditverträge sofort aus. Wir geben Ihnen das volle Darlehnen sofort in Bar.

Der Pfandkreditvertrag

Abschluss eines Pfandkreditvertrages:

Sie sind mind. 18 Jahre alt, legen uns Ihren Ausweis vor und ein beleihbares Wertobjekt, das natürlich Ihr Eigentum ist. Wir taxieren Ihren Gegenstand sofort und mit Ihrem Einverständnis der Beleihungssumme händigen wir Ihnen den Bargeldbetrag, sowie den Pfandkreditvertrag ebenfalls sofort aus.

Keine Zeit, Keine Zeit:

Sollten Sie verhindert sein, selbst zu erscheinen, so kann ein Ihnen Vertrauter mit Ihrem Ausweis und einer von Ihnen handgeschriebenen Vollmacht das Geschäft für Sie tätigen.

Laufzeit des Vertrages:

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate und 1 Monat Karenzzeit. Sie haben somit 4 Monate Zeit, Ihren Wertgegenstand einzulösen oder zu verlängern.

Sie haben einen Wertgegenstand. Sie benötigen Geld. Für eine persönliche und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an uns!

Gesetzlich vorgeschriebene Kosten des Vertrages:

Die Zinsen betragen 1 % der Darlehnssumme pro Monat und eine monatliche Gebühr für die Lagerung und Versicherung Ihres Pfandes.
Die Abrechnung erfolgt immer rückwirkend, d.h. nach Ablauf der von Ihnen bestimmten Zeit.

Beispiel für Einlösungs - Abrechnung: (1 Monat)

Darlehnssumme z.B. € 250,00
Zinsen € 2,50
Gebühren € 5,50
Einlösungssumme € 258,00

Sie zahlen bei der Einlösung nur € 8,-- für Zinsen und Gebühren nach der abgelaufenen Zeit von 1 Monat.

Auch eine Verlängerung des Vertrages ist natürlich möglich. Dann zahlen Sie nur die Zinsen und Gebühren der angelaufenen Zeit.

Beispiel für Verlängerungs - Abrechnung: (3 Monate)

Darlehnssumme z.B. € 250,00
Zinsen € 7,50
Gebühren € 16,50
Einlösungssumme € 274,00

Sie zahlen bei einer Verlängerung nur € 24,00 nach der abgelaufenen Zeit von 3 Monaten.

Wird nicht eingelöst oder verlängert:

Kulanz wird bei uns großgeschrieben! Wir erinnern Sie an die Fälligkeit Ihres Vertrages, obwohl wir nicht dazu verpflichtet sind.

Haben Sie trotz unserer Erinnerung Ihr Pfand weder verlängert, noch eingelöst, verlangt der Gesetzgeber das Pfand zu einer öffentlichen Versteigerung zu geben.

Die Versteigerungstermine werden in der Presse bekannt gegeben.

Der Versteigerungs - Erlös:

Erzielt das Pfand einen höheren Versteigerungserlös als Darlehn, Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten, so steht Ihnen der Überschuss zur Auszahlung zur Verfügung.

Erzielt das Pfand einen geringeren Versteigerungserlös, trägt diesen Ihr Leihhaus.

Für Darlehn, Zinsen und Gebühren haftet nur der Pfandgegenstand.

Verlust des Pfandscheins:

Hierbei ist eine umgehende Mitteilung an uns (das Leihhaus) notwendig, damit kein Unbefugter Zugriff auf Ihr Eigentum hat. Es erfolgt eine Sperrung!!

Möchten Sie Ihr Pfand einlösen, müssen Sie in diesem Fall den Erhalt des Pfandstückes auf einem Ersatzpfandschein quittieren.

Einlösung bei Verlust des Pfandscheins ist grund-sätzlich erst nach 3 Monaten und 1 Tag möglich.

Datenschutz: Keine Auskünfte an die Schufa!!

Selbstverständlich behandeln wir Ihre persönlichen Daten vertraulich!!